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Teilzeit arbeiten während der Elternzeit – Mein Weg zurück in den Job

Hallo ihr Lieben,

da unter meinen Leserinnen (und Lesern) sehr viele Eltern sind und ich immer mal wieder darauf angesprochen wurde, wie das so rechtlich mit der Elternzeit und Teilzeit arbeiten aussieht, dachte ich mir, dass ich das alles heute mal für Euch aufschreibe und somit vielleicht dem einen oder anderen helfen kann.

Meine Situation

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einem großen Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. Diese Zahl wird später noch wichtig sein. Ich habe nach der Geburt von meiner Tochter 2013 bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Nach 2 Jahren bin ich wieder auf meine alte Position zurück gekehrt, jedoch mit 30 Stunden pro Woche, verteilt auf 5 Tage à 6h. Da ich zu dieser Zeit meine Tochter alleine zur Kita hinbringen und abholen musste, war das wahnsinnig stressig, da unsere Kita schon um 17 Uhr schloss und ich eigentlich (inkl. Mittagspause) bis 16 Uhr arbeiten musste. Dazu kam ein Fahrtweg von ca. 30 Minuten. Dann wäre meine Tochter von 8-17 Uhr in der Kita gewesen, was ich in diesem Alter zu viel fand.

Ich habe meine Arbeitszeit nach einem halben Jahr auf 18h pro Woche, verteilt auf 3 Tage à 6h heruntergestuft.

An diesen Tagen wurde meine Tochter dann schon von unserer Babysitterin etwas früher aus der Kita abgeholt. Die restlichen beiden Tage habe ich zum Lernen genutzt und sie um 15 Uhr (also nach 6h) abgeholt.

Was sind die Vorteile von Arbeit während der Elternzeit?

Für mich gab es 2 entscheidende Vorteile:

Besonderer Kündigungsschutz (ohne meinem Arbeitgeber etwas unterstellen zu wollen, aber man weiß ja nie was so kommt). Eine Kündigung während der Elternzeit ist gem. §134 BGB nichtig! Jedoch kannst du direkt im Anschluss an die Elternzeit ordentlich gekündigt werden.

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Die „Pflicht“ meines Arbeitgebers mir eine Teilzeitstelle einzurichten.

Während der Elternzeit darf die Wochenarbeitszeit 30h nicht überschreiten. Mindestens 15h müssen jedoch für mindestens 2 Monate gearbeitet werden. Eine Verringerung (oder Erhöhung auf max. 30h) ist 2 Mal möglich.

Natürlich kann ein Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit aufgrund dringender betrieblicher Gründe ablehnen. Diese muss er dann aber auch (vor Gericht) beweisen können. Diese könnten sein:

  • dass es auf dem Arbeitsmarkt keine Teilzeit-, sondern nur Vollzeitkräfte für den restlichen Teil der Stelle zur Verfügung stehen oder auf dem bisherigen Arbeitsplatz Teilzeitarbeit nicht durchführbar ist und
  • kein anderer, gleichwertiger Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist und sich auch betriebliche Umorganisationen nicht realisieren lassen bzw. Ihnen nicht zumutbar sind.

Da ich mit 30h pro Woche wieder eingestiegen bin und ich meinen Job kannte, wusste ich, dass dieser auch mit weniger Stunden realisierbar ist.

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Wann hast du Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit?

 

Dies regelt §15 VII Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dieser besagt, dass du Anspruch auf Verringerung deiner Arbeitszeit hast, wenn:

  1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
  2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
  3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden,
  4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
  5. der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber
a)
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und
b)
für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen

vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt.

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Bitte beachte, dass dies hier NICHTS mit dem ElternGELD zu tun hat. Elternzeit beim Arbeitgeber und Elterngeld haben nicht viel miteinander zu tun.

Ich z.B. habe ein Jahr Elterngeld bekommen. Man kann dies aber auch auf länger aufsplitten. So bekommt man zwar pro Monat weniger, dafür aber länger. Also wenn ihr das Elterngeld auf 2 Jahre strecken wollt, dann würdet ihr nicht 1000€ pro Monat bekommen (der Betrag, den ihr bekommen hättet, wenn ihr das Geld 1 Jahr lang ausgezahlt haben wollt), sondern 500€ pro Monat. Die Gesamtsumme und die Berechnungsgrundlage bleibt die gleiche.

 

Und heute?

 

Mein Sohn ist jetzt 10 Monate alt und auch er wird, wie meine Tochter, erst mit 1,5 Jahren in die Kita gehen. Das heißt, dass ich im März 2018 voraussichtlich wieder mit 18-20h pro Woche bei meinem Arbeitgeber einsteigen werde. Denn auch dieses Mal habe ich nach der Geburt 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Ich wollte mir auch diesmal die Option offen halten in Teilzeit arbeiten zu können.

Wie habt ihr eure Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Job geregelt? Arbeitet ihr wieder voll oder auch Teilzeit?

Falls ihr noch weitere Fragen habt, stellt sie mir doch einfach in den Kommentaren.

Viele liebe Grüße,

Eure Caro

 

*Fotos: Pixabay

 

 

 

 

 

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